Die neuen Dronen Regelungen seit Ende des Jahres 2020

Es gibt seit dem 31.12.2020 EU-weite einheitliche Dronen Regelungen. Dazu existieren verschiedene Regelungen für die Kategorien

  1. open
  2. spezifisch
  3. zertifiziert

Regelungen für die Kategorie “open”

Im Folgenden geht es nun jedoch nur um die Kategorie “open”. Hier müssen die folgenden Grundvoraussetzungen erfüllt werden:

  • Sie müssen mindestens 16 jahre alt sein
  • Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter
  • Sie dürfen nur in Sichtweite fliegen
  • Sie sind nach wie vor versicherungspflichtig, das heißt eine Dronen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich für alle Dronen vorgeschrieben
  • darüber hinaus gilt nun eine Registrierungspflicht für alle Dronen-Piloten (Eine Registrierung beim Luftfahrtbundesamt, kurz LBA, ist verpflichtend und Sie erhalten eine elektronische ID (eID), die Sie sichtbar an der Drone anbringen müssen)

Es gelten darüber hinaus aber auch weiterhin die Regeln aus der Dronen-Verordnung aus dem Jahr 2017. So zum Beispiel der Schutz der Privatsphäre in Zusammenhang mit dem fliegen einer Drone.

Die Unterkategorien für Dronen

Jeder Pilot wird mit seiner Drone neben der Einteilung in die Kategorien open, spezifisch und zertifiziert aber außerdem einer Unterkategorie zugeordnet. Diese Unterkategorien werden wie folgt aufgeteilt:

  1. A1: unter 250 g (zum Beispiel: DJI Mavic Mini/Mini 2)
    1. Sie müssen die Gebrauchsanweisung beachten
    2. Es ist kein Dronen-Führerschein bzw. Kompetenznachweis notwendig
    3. Das Fliegen in der Nähe von Menschen ist gestattet
    4. Allerdings ist das Fliegen über Menschenansammlungen davon ausgenommen
    5. Auch dürfen Unbeteiligte nicht direkt überflogen werden
  2. A2:  500 g bis unter 2 Kg (zum Beispiel: DJI Mavic Air 2, Pro 2,…)
    1. Sie müssen auch hier die Gebrauchsanweisung beachten
    2. Ein EU Kompetenznachweis ist notwendig
    3. Darüber hinaus ist auch ein EU-Dronen-Führerschein nötig
    4. Eine sichere Entfernung zu Unbeteiligten, mindestens 50 Meter sind einzuhalten
    5. 150 Meter Mindestabstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten ist vorgeschrieben
  3. A3: 250 g bis 25 Kg (zum Beispiel: DJI Mavic Air, Pro & Phantom Serie)
    1. Sie müssen ebenfalls die Gebrauchsanweisung beachten
    2. Ein EU Kompetenznachweis ist nötig
    3. Es dürfen im gesamten Flugbereich keine unbeteiligten Personen überflogen werden
    4. Ein Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten ist auch hier zwingend einzuhalten